Simmerather Forum der UWG

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Mittwoch, September 28, 2005

Leserbrief zur Fremdenverkehrsabgabe

Aufgrund einer Klage gab es am 12.09.2005 einen Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Aachen. Die Klägerin hatte die Klage u.a. damit begründet, dass der Zuschuss von EUR 90,000 an die Rurseetouristik GmbH kein beitragsfähiger Aufwand sei, weil die Gemeinde Simmerath nur eine Minderheitsbeteiligung an dieser GmbH hat.Das Verwaltungsgericht hat diese Ansicht geteilt und folgendes festgestellt:Es erscheine zweifelthaft, ob der Aufwand von 90.000 EUR für die Rurseetouristik GmbH beitragsfähig ist.
Es sei davon auszugehen, dass auf die GmbH ein ausreichendes Einwirkungsrecht bestehen müsse. Ein solcher Einfluss sei notwendig, um die GmbH rechtlich wie eine eigene Einrichtung der Gemeinde zu behandeln.Da dies aber nicht der Fall ist, hatte das Verwaltungsgericht der Gemeinde deutlich erklärt , dass der Zuschuss an die Rurseetouristik wohl nicht beitragsfähig sei.

Allerdings sei das „Kostendeckungsprinzip“ für das Jahr 2002 - um dieses Jahr ging es - nicht verletzt, weil noch genug verbeibender Aufwand da sei, um die 90000 EUR auf die Beitragspflichtigen umzulegen. Ausserdem wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass sie den Gemeindeanteil für den Fremdenverkehr in Satzungsform festlegen muss. Nachdem die Gemeinde sich bereit erklärt hatte, die Kosten dieses Rechtsstreites zu tragen, wurde die Klage fallen gelassen.

Welche Konsequenzen hat dieser „ Nachhilfeunterricht „ nun für die Gemeinde ? Sie musste nun die Satzung nochmal neu vom Gemeinderat ändern lassen und hat bei dieser Gelegenheit unterschiedliche Vorteilszonen eingerichtet, so dass nun rückwirkend z.B. ein Hotel in Lammerdorf weniger belastet wird als z.B. ein Hotel in Einruhr. Die Refinanzierung des Zuschusses durch Umlage auf die Fremdenverkehrsabgabe ist jedoch nicht mehr möglich , denn sonst könnte jeder Beitragsbescheid mit Erfolg angefochten werden. Will die Gemeinde Leistungen der Rurseetouristik zukünftig als beitragsfähigen Aufwand umlegen, so muss die Rurseetouristik konkrete Aufträge erhalten und Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen. Da die Gemeinde aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, bleibt sie auf der Mehrwertsteuer sitzen. Die Gemeinde ist also mit Ihrer Finanzierungskonstruktion für die Rurseetouristik gescheitert. Denn der Fremdenverkehrsbeitrag wurde doch eingeführt, um den Zuschuss an die Rurseetouristik zu finanzieren. Ausserdem bleibt abzuwarten, was die Kommunalaufsicht dazu meint, wenn eine Gemeinde im Nothaushaltsrecht neben einem Beitrag von EUR 50.000 an die Monschauer Land Touristik noch einen freiwilligen Zuschuss von EUR 90.000 an die Rurseetouristik ausgeben will.
Welche Auswirkungen diese Schuldenpolitik hat sehen wir auch an der jüngsten Erhöhung der Anliegerbeiträge für den Strassenbau. Je mehr Schulden die Gemeinde anhäuft, desto höher werden die Bürger mit Beiträgen; Steuern und Gebühren belastet werden.


Gerhard Nadolny, 29.09.2005